VG Wort: So einfach kannst du Texte melden (einreichen) und Geld verdienen – Schritt für Schritt Anleitung

Jan 20, 2019 | Organisation | 16 Kommentare

Mit Hilfe der VG Wort ist es für Blogger und Journalisten möglich, die eigenen Blogbeiträge vergütet zu bekommen. So kompliziert die Webseite von VG Wort auch ist, es gibt auch einfache Anleitungen wie ich dir heute zeigen möchte. Hierfür wird kein Studium benötigt, um Geld aus der eigenen Webseite zu machen. Mit diesem Artikel erfährst Du alles wichtige, was Du zur VG Wort wissen musst.

Die Spatzen haben es schon vor Jahren gesagt, die VG Wort lohnt sich auch für Blogger. Erst vor wenigen Tagen habe ich mit Henning Uhle (seine Webseite) / auf Twitter (die Konversation) über die Verwertungsgesellschaft Wort gesprochen, woraus sich eine kleine Geschichte ereignet hat. Daraus ist dann diese Artikelidee entstanden. Kommen wir nun zum Thema.

Was ist die VG Wort und was macht diese?

Die Verwertungsgesellschaft Wort oder auch kurz VG Wort funktioniert im Grunde wie die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA. Die VG Wort sammelt über den Verkauf von Geräten wie z.B Drucker oder Kopierer Geld (Zwangsabgabe) ein, welches dann unterm Strich an Blogger und Journalisten ausgeschüttet wird – extrem vereinfacht ausgedrückt.

Damit Artikel von Blogger, Journalisten oder Verlage gemeldet werden, wird das ganze Jahr über ein Zählpixel in die Artikel eingebaut und am Jahresende ausgewertet. Sobald diese einen Schwellenwert an Besuchern erreicht haben, sind diese meldefähig.

Die Auszahlung der Tantiemen erfolgt immer zum Mitte des Folgejahres, pro „meldefähigen“ Artikel bekommt man ca 30 Euro pro Jahr – solange bis diese unter den Schwellenwert rutschen.

Was für Voraussetzungen benötigst du und was ist wichtig zu wissen?

Als erstes benötigst du einen eigenen VG Zählpixel, den du bereits in die Artikel vom Vorjahr eingebunden hast. Wenn du noch nicht angefangen hast, macht das nichts. Für den Einstieg empfehle ich dir ganz klar das „Prosodia WordPress Plugin für VG Wort“, welches dir das Einbauen und die Verwaltung der entsprechenden Zählpixel stark vereinfacht und sogar für Anfänger möglich macht. Sonst benötigst du keine weiteren Voraussetzungen und kannst direkt loslegen.

Für deinen WordPress-Blog benötigst du ein Plugin zur Verwaltung der Zählmarken. Meine komplette Anleitung ist auf das Plugin von oben gemünzt und daran orientiert. Es funktioniert jedoch auch mit jedem anderen ähnlichen Plugin.

Meldefähig sind im Grunde alle, direkt im Netz lesbaren Texte im HTML oder XHTML-Format, aber auch PDF-Dokumente oder ePubs bei Ebook-Reader können gemeldet werden. Achte darauf, dass deine Texte nicht hinter eine Paywall versteckst oder nur mit einem technischen Kopierschutz (Stichwort DRM) zu erreichen sind – für diese Texte kann keine Vergütung gezahlt werden.

Ebenso können nur „urheberrechtlich schutzfähige Texte unabhängig von ihrem Inhalt“ gemeldet werden. Es müssen also Wissenschaftliche, journalistische, belletristische oder andere Texte veröffentlicht werden, die nicht nur „Blabla“ beinhalten, sondern auch die „schöpferische Höhe“ erreichen.

Zählmarken mit Mindestzugriffen anzeigen – Was bedeutet METIS reguläre Ausschüttung?

Sobald diese Zählpixel eingebaut sind und die Mindestzugriffe erreicht sind, solltest du mal bei „Texte Online Melden“ von VG Wort auf tom.vgwort.de vorbei schauen. Als Blogger oder Journalist ist im Regelfall nur die reguläre Ausschüttung relevant. Dies bringt uns nämlich zum nächsten wichtigen Schritt.

Sobald du angemeldet bist, klickst du unter „METIS reguläre Ausschüttung“ auf „Suche in eigenen Zählmarken“. Nun kommst du auf eine Suchmaske, die wie folgt aussieht:

Dort kannst du nun 3 Parameter einstellen, die jedoch ganz einfach zu bedienen sind, jedoch für dich ganz wichtig sind:

  • Meldung erfolgt: Hier bitte „nein“ wählen. So werden dir nur Texte oder Artikel angezeigt, welche noch nicht gemeldet worden sind.
  • Zählerstart erfolgt: Hier bitte „ja“ wählen. Damit werden dir nur Artikel angezeigt, welche bereits eine Zählmarke von der VG Wort bekommen haben.
  • Mindestzugriff: Hier bitte nur „erreicht“ wählen, achte darauf, dass „nicht erreicht“ sowie „anteilig“ KEINE Haken gesetzt sind. Damit gehst du auf Nummer sicher, dass dir nur Artikel und Texte angezeigt werden, die bereits die Mindestzugriffszahl von mind. 1800 Aufrufen aus Deutschland (Stand 2018) erreicht haben.

Somit sollte deine Suchmaske genau so aussehen:

Nun bekommst du eine Maske angezeigt, die deine eben gefilterte Liste mit Artikeln oder Texten anzeigt. Bei mir hatten nur wenige Artikel im Jahre 2018 die Zugriffszahlen erreicht, welche gemeldet werden konnten, siehe Screenshot. Wenn bei dir keine Ergebnisse angezeigt werden und du die Filter wie oben gesetzt hast, kannst du keine Artikel melden bzw. du hast keine meldefähigen Zählmarken.

Erstelle jetzt eine Meldung zu deinen Zählmarken bzw meldefähigen Artikeln.

Klicke nun in der Liste eine Zählmarke an. Nun solltest du die Möglichkeit bekommen, eine Zählmarke zu erstellen.
Klicke hierzu auf „Meldung erstellen“ und wechsle in einem neuen Tab zu deiner WordPress Webseite oder zu deinem Blog mit installierten „Prosodia VGW“-Plugin.

Suche nun deine Zählmarke in deinem Blog. Dies geht ganz einfach, wenn du im Plugin „Prosodia VGW OS“ in den Bereich Zählmarken und Export wechselst. Nun hast du oben eine Zählmarke gefunden, zu welcher dir der öffentliche Identifikationscode sowie der private Identifikationscode angezeigt wird.

Du kannst nun einen der beiden kopieren und im Suchfeld im Bereich „Zählmarken und Export“ eingeben und danach suchen. Jetzt sollte dir nur ein Artikel angezeigt werden. Lass mal beide Tabs am besten nebeneinander offen, du wirst beide Tabs gleich brauchen. Hast du nun bei VG Wort im oberen Schritt auf Melden erstellen gedrückt, kannst du nun deinen gesuchten Artikel „einreichen“.

Du musst abwechselnd folgende Sachen kopieren und in die Maske bei VG Wort eingeben:

  • Art der Beteiligung: In den meisten Fällen wählst du Allein-Autor aus
  • Kurzbeschreibung / Überschrift: Wie der Name schon sagt, hier kommt die Überschrift deines Artikeln sein
  • Textkategorie: Der Regelfall wird „anderer Text“ sein, es seiden du schreibst Lyrik.
  • Text: angezeigt werden, die bereits die Mindestzugriffszahl von mind. 1500 Aufrufen aus Deutschland (Stand 2018) erreicht haben.
  • Webbereich / URL: Hier kommt zur Kontrolle dein Link zu deinem Artikel rein. Eine URL hinzufügen oder den Webbereich anlegen musst du nicht, außer du machst deinen Text über mehrere Adresse zugänglich.

Ist alles drin? Kontrolliere nochmals und dann auf „Meldung absenden“. Ist dies erfolgt, kommt eine Bestätigung und damit ist dein Titel erfolgreich gemeldet.Dies kannst du nun mit allen Artikeln machen, die zur Verfügung stehen.

Wie lange hast du Zeit zum einreichen der Artikel?

Der „Meldeschluss für Urheber im Bereich Texte im Internet zu dem im Vorjahr erhobenen Zugriffen“ – so nennt es die VG Wort ganz offiziell – ist am 1. Juli. Bis dahin musst du alle Zählpixel melden, also Artikel die mindestens 1.500 Zugriffe im Jahr mit mindestens 1.800 Zeichen bekommen haben. Bei Artikel mit mehr als 10.000 Zeichen reichen sogar nur 750 Zugriffe – dies kannst du dann unter „anteilig erreicht“ einreichen.

Wie hoch ist die Vergütung?

Das beste kommt bekanntlich zum Schluss: Das Geld! Natürlich habe ich dir in der Überschrift versprochen, dass du damit Geld verdienen kannst. Während die Vergütung im Jahr 2017 noch bei 23,80 Euro lag, wurde diese um satte 23% auf 29,40 Euro für das Jahr 2018 abgehoben. Du bekommst also knapp 30 Euro für deinen Artikel, der die Mindestaufrufe oder anteilige Aufrufe erreicht hat.

Das wars! Setze es jetzt um und verdiene mit deinen Artikel Geld!
Hast du hierzu Fragen? Dann stelle sie in den Kommentaren, ich freue mich über deine Antwort.

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16 Kommentare

  1. Super Artikel! So wirkt das ganze gar nicht mehr allzu schwierig.
    Muss man denn für die Ausschüttung einen Nicht-anonymen Blog haben, mit Impressum (inkl. Name und Adresse) und allem drum und dran?

    Antworten
    • Hey Eugen,

      ich würde auf jeden Fall ein Impressum inkl Name und allem was dazugehört + Datenschutzerklärung integrieren. Nur so bist auf auf der sicheren Seite..

      Liebe Grüße

      Antworten
  2. Hallo!

    Wenn ich dich korrigieren darf. Es gelten 1.800 Zeichen, nicht 1.800 Zugriffe und 1.500 Zugriffe als Voraussetzung für eine Ausschüttung.

    Viele Grüße
    Uwe

    Antworten
    • Stimmt! Mein Fehler.. Ist Korrigiert, Danke! 😊

      Antworten
  3. Hallo Dennis!

    Können Artikel auch gemeldet werden, die noch gar nicht veröffentlich wurden, wenn die Zählmarken über Prosodia zugewiesen sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss jeder einzelne Artikel erstmal bei der VG Wort angemeldet werden und wenn die Zugriffe erreicht sind nochmals für die Ausschüttung gemeldet werden-oder?

    Viele Grüße
    Uwe

    Antworten
    • Hallo Uwe, ein Artikel muss öffentlich zugänglich sein, damit eine Zählmarke gesetzt wird und damit auch öffentlich aufgerufen wird. Wenn dein Artikel eine gewissen Anzahl an Aufrufen hat, kann dieser dann bequem über die Webseite von VG Wort gemeldet werden. Er wird dir auch als „TOM VG Wort“ gemeldet werden. Sobald der Mindestzugriff erfolgt ist, geht das recht einfach.
      Bei Fragen, melde dich gerne nochmal.

      Liebe Grüße

      Antworten
  4. Hallo Dennis!

    Muss ein veröffentlichter Artikel erst einmal gemeldet werden und wenn er die erforderlichen Zugriffe erreicht hat, dann nochmals?

    Viele Grüße
    Uwe

    Antworten
    • Du musst den Tracking-Pixel einbauen. Wenn er die Zugriffe erreicht, kannst du ihn melden. Vorher kannst du ihn gar nicht melden. Liebe Grüße

      Antworten
  5. Hallo Dennis,
    danke für den wunderbaren Artikel;)

    Ich muss erstmal die Zählpixel einbauen, damit es nächstes Jahr mit der Auszählung klappt…ich habe irgendwo gelesen, dass ab diesem Jahr (2020) man nur noch die auch in 2020 geschriebenen Texte mit Zählpixeln versehen kann, und keine älteren mehr. Ich finde das jetzt nicht wieder, also frag ich dich.
    Und ja, ich bin schon registriert und habe meine Karteinummer schon;)

    Vielen Dank im voraus,
    herzliche Grüße
    Irene

    Antworten
    • Hallo Irene, am besten wendest du dich mit den Anliegen an die VG Wort. Noch ist mir nichts darüber bekannt, dass da was eingeschränkt werden soll. Das würde ziemlich große Kreise ziehen.. Also macht dir da erstmal keine Sorge 🙂

      Liebe Grüße
      Dennis

      Antworten
    • Hallo Dennis,

      hab folgende Antwort auf der VG-Wort Seite für dich gefunden:

      Ab dem Zählungsjahr 2019 gilt: Meldungen sind nur mit einem gültigen, im gleichen Jahr geschlossenen Wahrnehmungsvertrag möglich. Sollten die gezählten Texte von Ihnen alleine verfasst worden sein, ist eine Meldung zu den mit „kein WV“ gekennzeichneten Zählungen nicht möglich. Meldungen zu Texten, die mit anderen Autoren gemeinsam verfasst wurden (bzw. nur von anderen Urhebern stammen, sofern Sie über „Verlagsfunktionen“ verfügen), können erstellt und eingereicht werden, wenn für den oder die anderen Urheber ein gültiger Wahrnehmungsvertrag für dieses Kalenderjahr vorliegt. Für Verlage gilt: für mit „kein WV“ gekennzeichnete Jahre erhält der Verlag keine Ausschüttung, kann aber alle Meldungen für die Urheber einreichen.

      Hoffe ich konnte dir weiterhelfen 🙂

      Herzliche Grüße
      Michael

      Antworten
  6. Hallo Dennis!

    Woher weiß die VG Wort, dass ich einen Artikel mit einer Zählmarke versehen habe. Wir das automatisch der VG Wort gemeldet oder wie geht das. Die VG Wort muss ja für die Zählung der Artikel gemeldet sein.

    Antworten
  7. Hallo Dennis,
    ich wollte gerade zum 1. Mal eine Meldung an die VG Wort machen und hänge bei dem Feld: Text – ist es hier notwendig jeden Blogartikel reinzukopieren? Oder wie hast du das gelöst?
    Danke!

    Antworten
    • Hallo Romana, ja das ist leider notwendig, damit schnell und einfach geprüft werden kann, ob der Artikel auch noch auf einer anderen Seite eingereicht wurde oder nicht. Manuell einfügen ist hierbei die einzige Lösung. Liebe Grüße

      Antworten
  8. Hallo Dennis,

    Danke für die Anleitung.
    Info: VG Wort hat Ihre Seite angepasst / upgedatet, somit pasen deine Bilder / Beschreibungen nicht mehr.

    Evt. kannst du deinen Bericht anpassen

    Frage: Darf man überhaupt, Texte ändern, wenn man diese bei VG Wort gemeldet hat?

    Antworten
  9. Hallo Dennis,
    vielen Dank für deinen informativen Artikel.
    Wie vergibt man denn einen Zählerpixel an einen lyrischen Beitrag auf dem Blog? Da klappt es mit der Mindestzeichenanzahl ja nicht.
    Beste Grüße
    Iris

    Antworten

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