WordPress 4.9.6 kann als das DSGVO-Update bezeichnet werden und sollte zeitnah installiert werden.
Kaum hat eine Gesetzes-Änderung so viele ratlose Gesichter hinterlassen, wie die kommende DSGVO, welche am 25. Mai 2018 endgültig in Kraft tritt. Ein paar Hilfestellungen habe ich dir bereits in diesem Artikel näher gezeigt, auch wie du diese umsetzen und welche Änderungen ich in meinem Blogs umgesetzt habe.
Mit dem gestrigen Tag wurde das Update auf WordPress 4.9.6 veröffentlicht, welches man als WordPress DSGVO Update bezeichnen könnte. Warum man hier keine Version höher – z.b. auf WordPress 4.10 – geht, ist leider nicht bekannt – gerade weil es so wichtig ist.
Was genau kann WordPress 4.9.6 im Sinne der DSGVO?
Das neue Update bringt viele Werkzeuge sowie eine eigene Datenschutzerklärung mit sich. Ebenso können Daten von Nutzern und deren personenbezogene Daten gezielt gelöscht oder exportiert werden, wie es die neue Gesetzgebung verlangt. Diese Daten können dann an die des Nutzers hinterlegte Mail-Adresse gesandt werden.
Ebenso werden die Links zum Impressum bzw. zur Datenschutzerklärung in allen Seiten, auch den Login-Seiten, hinterlegt und angezeigt. Sofern dies gewünscht ist.
Kommentare können anonymisiert und eine Opt-Out-Möglichkeit für Kommentar-Cookies ist mittlerweile auch vorhanden. Besonders die Funktion des “Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere” sollten von allen Nutzern umgesetzt werden. Diese ist standardmäßig aktiviert.
Allerdings ist WordPress damit keinesfalls komplett zu 100% „safe“. Die Gefahr von „geschwätzigen“ Plugins ist jedoch weiterhin gegeben. Mit diesem Update kann dein WordPress jedoch schon wichtige Funktionen, wie das Löschen oder herausgeben von personenbezogenen Daten und weisst dich auf die Datenschutzerklärung hin.
Achte bitte vor dem Einspielen dieses Updates darauf, dass du sicherheitshalber ein Update deiner Datenbank und deines FTP-Ordners des Servers machst. Das Update sollte eigentlich glatt durchlaufen, sicher ist sicher!
Wenn du noch keine Datenschutzerklärung in deinem Blog integriert hast, solltest du dir diesen von eRecht24 ansehen und meinem Artikel lesen, wie welche Sachen du noch beachten musst, wenn du deine WordPress Seite DSGVO „sicher“ machen möchtest.
Danke Henning für deinen tollen Artikel und deinen Wink mit dem Zaunpfahl!
[asa tpl=“flat_box_vertical“]B07C8HQ9NK[/asa][asa tpl=“flat_box_vertical“]B073JYVKNX[/asa][asa tpl=“flat_box_vertical“]3406716628[/asa]
Schöner Artikel. Du hast Recht, nur mit dem Update ist man eben nicht aus dem Schneider. Aber es ist ein Anfang. Danke übrigens für die Erwähnung.